Was bedeutet beglaubigte Übersetzung und was muss ich als Kunde darüber wissen?
Was ist eine beglaubigte (Synonyme: bescheinigte, bestätigte, auch: amtlich beglaubigte oder anerkannte) Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtsgültige Übersetzung eines Dokuments. Sie hat bei Ämtern, Gerichten und Behörden offizielle Rechtskraft und stellt eine offizielle Urkunde dar, gleichwertig mit dem Dokument, das übersetzt wurde. Ämter, Gerichte und Behörden akzeptieren daher nur die originale beglaubigte Übersetzung, keine Kopien davon.
In einer beglaubigten Übersetzung werden vom Übersetzer die Richtigkeit (Inhalt entspricht dem Original) und Vollständigkeit der Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO beglaubigt.
Eine beglaubigte Übersetzung wird bundesweit anerkannt, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder durch welche Stelle der Übersetzer seine Ermächtigung oder Beeidigung erhalten hat.
Hier können Sie nachlesen, wann Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Das übersetzte Dokument muss, z. B. oben im Kopf, die Angabe enthalten, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung aus Sprache x handelt.
Der Beglaubigungsvermerk lautet z. B.:
Als in Nordrhein-Westfalen durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache bestätige ich: Vorstehende Übersetzung des mir im Original vorgelegten, auf Englisch verfassten Dokuments ist richtig und vollständig.
[Erstellungsort und -datum]
Bundesrepublik Deutschland
[Unterschrift und, je nach Bundesland, Stempel des Übersetzers oder Übersetzungsbüros]
[Name des Übersetzers]
Ein Stempel ist nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben. Wenn ein Stempel erforderlich ist, enthält dieser mindestens den Namen und die Sprache(n) des Übersetzers. Auf meinem Stempel stehen zum Beispiel auch noch mein höchster relevanter Bildungsabschluss und mein Aktenzeichen.
An die Übersetzung wird eine Kopie des Originaldokuments angeheftet und der Beglaubigungsvermerk steht entweder auf der Übersetzung oder auf einem ebenfalls angehefteten Extrablatt.
Die einzelnen Blätter der Übersetzung inklusive Bestätigungs- oder Beglaubigungsvermerk und Kopie des Ausgangstextes müssen so miteinander verbunden werden, dass es nicht möglich ist, im Nachhinein Seiten zu ergänzen oder zu entfernen. Möglich ist dies z. B. durch Umknicken und Zusammentackern aller Blattecken. Ich versehe die Stelle auf der Rückseite, an der die Blattecken zusammengetackert sind, dann noch mit meinem Stempel .

Was beglaubigt der Übersetzer NICHT?
Für eine Echtheitsüberprüfung Ihrer Dokumente ist ein Übersetzer nicht zuständig. Hierfür brauchen Sie eine Apostille oder eine Beglaubigung durch einen Notar (notarielle Beglaubigung) oder eine dazu befugte Behörde (amtliche Beglaubigung).
Auch, dass Original und Kopie oder Abschrift übereinstimmen, kann der Übersetzer nicht bescheinigen.
Dazu sollten Sie sich an eine der folgenden Stellen wenden:
- Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Rathaus)
- Kreisverwaltung
- Gemeindeverwaltung, Gemeindebürgermeister, Gemeindevorsteher
- Landkreis
- Gerichte
- Notare
- Auch Bildungseinrichtungen bieten oft beglaubigte Kopien von Dokumenten an, die sie selbst ausgestellt haben (Zeugnisse, Bescheinigungen etc.)
- Nicht selten bieten auch Banken einen solchen Service für ihre Kunden an, zumindest für bestimmte Dokumente wie z. B. Zeugnisse
Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung meist eine kleine Gebühr kostet.
Was neben der beglaubigten Übersetzung noch notwendig sein kann, ist hier näher beschrieben.
Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Üblicherweise werden die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung anhand des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) bestimmt. Der Preis hängt dabei unter anderem von der Form und der Schwierigkeit des Originals ab. Es gibt aber auch ermächtigte / vereidigte / beeidigte Übersetzer, deren Preise über oder unter dem JVEG liegen.
Ob nach JVEG abgerechnet wird oder nicht, oft spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Textlänge (typischerweise gemessen in Normzeilen)
- Editierbarkeit, also ob der Übersetzer das Original in editierbarem (.txt, .rtf, .doc(x), .xls(x)) oder nicht editierbarem Format (Papier, .pdf, .jpg) zur Verfügung hat.
- Zeitdruck
- Lesbarkeit (viele übereinanderlappende Stempel und Vermerke, Handschrift, schlechte oder unvollständige Kopie, Verschmiertes usw.)
- Sprachrichtung
- Fachsprache, die besondere Kenntnisse oder Recherche erfordert
- Fehler, Kuriositäten und Besonderheiten, die ebenfalls einen besonderen Rechercheaufwand erforderlich machen
- Formatierungstücken
Eventuell fällt auf den Gesamtbetrag noch Mehrwertsteuer an. Manche Übersetzer (wie ich) fallen aber auch unter die Kleinunternehmerregelung und müssen diese nicht berechnen.
Was es bei einer beglaubigten Übersetzung für Sie zu beachten gibt, sehen Sie hier.