Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für Verträge und Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Anbieterin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Übersetzungen
2.1 Umfang eines Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
2.2 Zusatzleistungen
Alle mit Zusatzleistungen verbundenen Übersetzungsarbeiten, insbesondere zum Druck geeignete, gleich unter Verwendung welchen Verfahrens zu vervielfältigende sog. reprofähige Texte usw., werden ausschließlich dann als solche ausgeführt, sofern der Anbieterin ein schriftlicher Auftrag erteilt wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die hierzu erforderliche Qualität vorausgesetzt wird. Eine Haftung hinsichtlich der vorgenannten Übersetzungsarbeiten (insbesondere druckreife und zur mehrfachen Verwendung vorausgesetzte Übersetzung) der Anbieterin ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber ihr nicht schriftlich im vorbenannten Sinne die Übersetzung als solche kennzeichnet oder wenn es der Auftraggeber unterlässt, der Anbieterin vor dem Druck eine endgültige Version des Textes zwecks Korrekturlesung vorzulegen.
2.3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die Anbieterin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Anbieterin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, so dass diese eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Anbieterin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, Richtlinien etc.).
- Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Anbieterin.
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Anbieterin frei.
2.4 Haftung
- Die Anbieterin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Anbieterin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Für darin enthaltene Sicherheitslücken ist sie jedoch nicht verantwortlich. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
- Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Anbieterin auf Ersatz eines nach Punkt 2.4 Nr. 1 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt.
- Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Punkt 2.4 Nr. 1 und 2 gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ansprüche des Auftraggebers gegen die Anbieterin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
- Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
2.5 Berufsgeheimnis
Die Anbieterin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
2.6 Mitwirkung Dritter
- Die Anbieterin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
- Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Anbieterin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 2.5 verpflichten.
2.7 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anbieterin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- Die Anbieterin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
3. Angebotserstellung
Die Angebotserstellung erfolgt in der Regel formlos, z. B. per E-Mail und gilt auftragsbezogen. Angebote sind individuell und können nicht auf zukünftige Aufträge übertragen werden. Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, vorausgesetzt, Anforderungen und Umfang des Auftrags bleiben unverändert.
4. Vergütung
- Die Anbieterin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Sie kann bei umfangreichen Aufträgen einen angemessenen Vorschuss verlangen und mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
- Die Rechnungen der Anbieterin sind fällig und zahlbar per Banküberweisung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Alle Rechnungen sind umsatzsteuerfrei gem. § 19 I USTG.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet z. B. bei Übersetzungen die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
- Die Vergütung gilt in EUR, wenn keine andere Währung vereinbart wurde.
5. Haftung
- Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Anbieterin uneingeschränkt.
- Bei leichter bzw. mittlerer Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
- Bei Kardinalspflichtverletzungen (Verletzung einer zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung unbedingt einzuhaltenden Pflicht) wird die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Anbieterin schuldet dem Auftraggeber keinen qualitativen oder finanziellen Erfolg durch Verwendung der erstellten oder bearbeiteten Texte oder Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen und haftet weder für Vermögensschäden, noch für mittelbare oder Folgeschäden wie entgangenen finanziellen Nutzen oder Einsparung, Produktionsausfälle, etc.
- Bei Mitwirkung fachkundiger Dritter werden die oben genannten Regelungen auf diese übertragen. Das Heranziehen Dritter ist der Anbieterin erlaubt und begründet kein Vertragsverhältnis zwischen der mitwirkenden Person und dem Auftraggeber.
- Wenn eine der genannten Regelungen zur Haftung unwirksam ist, richtet sich die Haftung der Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftungsentbindung
- Der Auftraggeber entbindet die Anbieterin von jeglichen Forderungen Dritter, die durch die Dienstleistung entstanden sein könnten.
- Die Anbieterin kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn es aufgrund der Bereitstellung falscher Dateien durch den Auftraggeber zu deren Übersetzung, Korrektorat, Lektorat, Verschriftlichung oder sonstiger Be- oder Verarbeitung kommt. Die dadurch entstanden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
7. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unternehmen und natürlichen Personen mitzuteilen, die keine Vertragspartei darstellen, aber dennoch die Leistungen der Anbieterin in Anspruch nehmen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und der Anbieterin Zugriff auf angeforderte Informationen und Unterlagen zu verschaffen, die zur Leistungserfüllung erforderlich sind. Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die Mitwirkungspflichten ist die Anbieterin von ihrer Leistungspflicht befreit.
8. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
- Sämtliche mit einem Projekt verbundenen Beschwerden durch den Kunden sollten innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe eingehen. Eine Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen.
- Die Anbieterin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen Mängeln.
- Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
- Mängel, insbesondere Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigener Terminologie (soweit diese zur Verfügung gestellt wurde) oder nicht vorhandenen Textzusammenhängen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Anbieterin. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.
- Beseitigt die Anbieterin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Anbieterin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Anbieter beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Arbeit der Anbieterin weiterhin Mängel aufweist.
9. Rücktrittsrecht
Sollten Sie Ihren Auftrag nach Bestätigung zurückziehen, sind Sie dazu verpflichtet, sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeitsschritte zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Erteilung eines Auftrags an die Anbieterin mit dieser Regelung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären.
10. Beschränkungen
Unternehmen oder natürliche Personen, die mit der Anbieterin im Wettbewerb stehen oder von solchen beauftragt wurden, ist die Nutzung der von ihr angebotenen Dienstleistungen untersagt, es sei denn, die Anbieterin wurde über diese Tatsache informiert und hat der Beauftragung ausdrücklich zugestimmt.
11. Höhere Gewalt
Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.
12. Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Anbieterin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.
- Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.