Übersetzungen
Sprachrichtungen
Englisch – Deutsch (Beglaubigung der Vollständigkeit und Richtigkeit möglich)
Deutsch – Englisch (Beglaubigung der Vollständigkeit und Richtigkeit möglich)
Spanisch – Deutsch (keine Beglaubigung möglich)
Erfahrungen
Ich übersetze regelmäßig Urkunden und juristische Texte aller Art, Zeugnisse, Technisches wie Bedienungsanleitungen, Marketingtexte, Kaufmännisches, Medizinisches
u. v. m.

Meine Einstellung
Sehr gerne arbeite ich mich in neue Themen und Fachgebiete ein und gehe mit der Zeit, aber bitte beachten Sie, dass ich mich an Vergewaltigungen der deutschen Sprache wie umständlichem Gendern NICHT beteilige! Meine ausführliche Meinung dazu finden Sie in meinem Blog-Eintrag zum Thema. Auch der übermäßige Gebrauch von Anglizismen ist für mich ein No-Go (Zitat diverser Komiker – wer es zuerst gesagt hat, ist nicht klar).
Preise
Der Preis ergibt sich durch die Normzeilen gemäß DIN EN ISO 17100, basierend auf den Anschlägen im Zieltext (1 Normzeile = 55 Anschläge inkl. Leerzeichen), kann also vorher nicht genau bestimmt werden. Gerne gebe ich Ihnen aber meine Einschätzung vorab. Weitere Kosten entstehen für gedruckte Übersetzungen/Kopien, Mehrfachausführungen, Beglaubigung und Porto. Mein Mindestauftragswert liegt bei 30 EUR.
Nutzen Sie mein Kontaktformular oder schicken Sie mir eine E-Mail, gerne mit den zu übersetzenden Dokumenten im Anhang, an info@stefanie-balkenhol.eu. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien ist dabei selbstverständlich. Kommt es nicht zu einem Auftrag, lösche ich all Ihre Daten und gesendeten Dateien wieder.
Was ich von Ihnen brauche
- Zu übersetzende Dokumente, vollständig und klar lesbar, inklusive Rückseiten, Stempeln und allem Schriftlichen. Oft wird es sich um eingescannte Dokumente handeln, die nicht in elektronischer Form vorliegen. Mein Arbeitsaufwand verringert sich jedoch deutlich, wenn der Text in editierbarer Form vorliegt.
- Frist – bis wann müssen Sie die Übersetzung vorliegen haben? Ist Zeit für den Postweg zu berücksichtigen oder können Sie die Übersetzung abholen? Bei Übersetzungen ohne Beglaubigungen reicht evtl. auch der Versand per E-Mail
- Bei beglaubigten Übersetzungen klären Sie bitte mit der Stelle/Behörde/Person, wo Sie diese einreichen, ob ich das Original gesehen haben soll. Dementsprechend formuliere ich den Beglaubigungsvermerk und organisiere mich so, dass eine Einsicht ins Original gewährleistet ist. Oft reicht es aus, wenn ich nur die Kopie/den Scan erhalte.
- Sind mehrfache Ausführungen gewünscht?
- Auftrag – nach Erhalt der Kosteneinschätzung und Klärung aller offenen Fragen kommunizieren Sie bitte klar, dass Sie mich beauftragen und ich die Übersetzung einplanen und schließlich anfangen darf
- Zum Zeitpunkt der Beauftragung brauche ich noch Ihre Rechnungsadresse