Was gibt es bei einer beglaubigten Übersetzung zu beachten und was kann neben der beglaubigten Übersetzung noch notwendig sein?
Was gibt es bei einer beglaubigten Übersetzung zu beachten?
Am besten klären Sie vorher, ob die Übersetzung einer einfachen Kopie, einer beglaubigten Kopie oder des Originals notwendig ist. Dieses Detail steht auch im Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.
Wenn Ihnen gesagt wurde, dass Sie eine beglaubigte Kopie übersetzen lassen sollen, sollten Sie sich zuallererst um die beglaubigte Kopie des Ausgangstextes kümmern, denn dann kann der Übersetzer direkt auch den Beglaubigungsvermerk und Stempel mit übersetzen. So ist die Übersetzung vollständig und es geht klar daraus hervor, dass es sich beim eingereichten Ausgangstext um eine beglaubigte Kopie handelt.
Es kann auch verlangt werden, dass die beglaubigte Übersetzung vom Originaldokument statt von einer (beglaubigten) Kopie angefertigt wird. Der Übersetzer darf verlangen, dass ihm vor Beginn seiner Arbeit das Originaldokument zur Verfügung gestellt wird.
Möglich ist auch die kundenfreundliche Vorgehensweise, dass der Übersetzer von einer Kopie oder einem Scan übersetzt und dann, z. B. wenn der Kunde die Übersetzung abholen möchte, das mitgebrachte Original und die Kopie abgleicht, dies empfiehlt sich aber nur bei kurzen Übersetzungen und birgt ein großes Risiko, denn sollte es Abweichungen zwischen Kopie und Original geben, wird der Übersetzer die von ihm erstellte Übersetzung für ungültig erachten und kann seinen Stempel nicht daruntersetzen. Die Arbeit wird natürlich trotzdem berechnet. Außerdem ist bei dieser Vorgehensweise sehr wichtig, dass auf der Kopie oder dem Scan alles zu sehen und gut lesbar ist, wie auf dem Original, denn alles muss übersetzt werden, auch Stempel, Unterschriften, Handschriftliches, Zeichen etc., sonst ist die Übersetzung nicht, wie im Beglaubigungsvermerk angegeben, vollständig.

Die beste Vorgehensweise für beide Seiten ist, dass dem Übersetzer das zu übersetzende Dokument zu Beginn des Übersetzungsprozesses in der endgültigen Fassung vorgelegt wird, denn nach Abschluss der Beglaubigung würden Ergänzungen oder Änderungen bedeuten, dass der Beglaubigungsprozess wieder komplett von vorne beginnt. Nach der Ergänzung oder Änderung muss alles neu ausgedruckt werden, neu sortiert und zusammengeheftet werden sowie getackert, unterschrieben und schließlich erneut gestempelt werden. Das alles hätte negative Auswirkungen auf die Dauer und die Kosten.
Was sonst noch vorab zu klären ist und was ich von Ihnen wissen muss, sehen Sie ganz unten auf meiner Seite zum Thema Übersetzungen.
Was kann neben der beglaubigten Übersetzung noch notwendig sein?
Nach der beglaubigten Übersetzung ist die Arbeit des Übersetzers erledigt, das Beglaubigungsverfahren kann danach aber unter Umständen noch weitergehen, zum Beispiel wenn die Unterlagen für die Verwendung im Ausland gedacht sind.
In bestimmten Fällen müssen Sie sich die Befugnis des Übersetzers offiziell bestätigen lassen. Dies erfolgt normalerweise beim zuständigen Landgericht. Es wird also bescheinigt, dass der Übersetzer beim entsprechenden Landgericht oder Oberlandesgericht ermächtigt / beeidigt / vereidigt wurde und somit beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf. Diese sogenannte Überbeglaubigung kann unter Umständen auch durch einen Notar erfolgen.
Statt der Übersetzung muss manchmal das Ausgangsdokument überbeglaubigt werden oder beides. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: anhand einer Apostille oder einer Legalisation. Den Unterschied hat das Auswärtige Amt sehr gut erklärt und bietet noch weitere Hilfestellungen zum Thema. Die Apostille ist in den über 100 Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens gültig. Für Länder, die nicht zu den Vertragsstaaten zählen, braucht es eine Legalisation. Im Falle der beglaubigten Übersetzung, die apostilliert oder legalisiert wurde, spricht man oft von einer legalisierten Übersetzung.
Ich habe auch schon oft Urkunden übersetzt, die bereits apostilliert waren, das heißt, die Apostille wurde dann mit übersetzt.

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