Wer kann mir eine beglaubigte Übersetzung erstellen und wo finde ich einen ermächtigten, beeidigten oder vereidigten Übersetzer?
Wer kann mir eine beglaubigte Übersetzung erstellen?
Die Berufsbezeichnung Übersetzer ist nicht geschützt, theoretisch könnte also jeder mit Übersetzungen Geld verdienen, ob ausgebildet oder nicht, doch nicht jeder Übersetzer darf auch eine beglaubigte Übersetzung erstellen. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von vereidigten / allgemein beeidigten / ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Je nach Bundesland muss dieser alle oder einige der folgenden Anforderungen erfüllen, um diesen Status zu erlangen:
- Staatliche Prüfung als Übersetzer, Dolmetscher, Fachübersetzer o. Ä. für die jeweilige Sprachrichtung bzw. entsprechender BA-, MA- oder Diplom-Abschluss
- Nachweis über besondere Kenntnisse der juristischen Fachsprache
(Deutsch + mindestens eine Fremdsprache) - Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen
- Verschwiegenheit (§ 189 Abs. 4 GVG)
- Unparteilichkeit
Die Benennungen vereidigter, beeidigter und ermächtigter Übersetzer bedeuten alle das Gleiche, sie werden nur je nach Bundesland und nach der ermächtigenden, beeidigenden bzw. vereidigenden Stelle (Landgericht, Oberlandesgericht oder Behörde) unterschiedlich verwendet.
Alle Übersetzungen, die Sie in Deutschland bei einem Amt, einer Behörde oder einem Gericht einreichen möchten, müssen von einem solchen ermächtigen Übersetzer angefertigt werden. Wenn Sie Ihre Dokumente im Ursprungsland oder von einem nicht entsprechend qualifizierten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen, wird diese Übersetzung in Deutschland nicht anerkannt und die Übersetzung muss wiederholt und natürlich auch erneut bezahlt werden.
Wo finde ich einen ermächtigten, beeidigten oder vereidigten Übersetzer?
Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen in Ihrer Nähe und für die gesuchte Sprachrichtung können Sie deutschlandweit über diese Liste finden:
https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Geben Sie z.B. Sprache „Englisch“, Bundesland „Nordrhein-Westfalen“ und PLZ „59872“ ein und Sie finden

Das Formular lässt sich bei Bedarf auch auf Englisch umstellen, s. links an der Seite.
Ausgeklappt (klicken Sie auf den Namen des Übersetzers) sieht das Ganze dann so aus:

Wichtig ist der Haken bei „ermächtigt“ oder „allgemein beeidigt“ für die jeweilige Sprache.
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